U5 ist förderfähig
Nutzen-Kosten-Faktor ist positiv
Laut Hamburger Senat ist die U5 nachweislich eine gewinnbringende Investition in die Zukunft der Stadt, denn ihr gesamtwirtschaftlicher Nutzen liege höher als die Kosten. Dies belegt der im Rahmen der Standardisierten Bewertung unabhängig berechnete Nutzen-Kosten-Faktor von 1,23.
Konkret: Für jeden investierten Euro gibt die U5 Hamburg 1,23 Euro zurück. Dieses positive Nutzen-Kosten-Verhältnis ist die Voraussetzung für eine Bundesförderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Hamburg hat für den ersten Bauabschnitt von Bramfeld bis City Nord nun einen ersten Förderantrag beim Bund eingereicht. Die langfristige Schätzung für die Gesamtkosten für den Bau der U5 liegt bei 14 bis 16,5 Milliarden Euro.
Die Gesamtkostenprognose für die U5 basiert auf der Methodik des kostenstabilen Bauens. Das bedeutet, dass neben den Bau- und Planungskosten von rund 7,7 Milliarden weitere Kostenbausteine mitberücksichtigt werden: Zum einen wird mit rund 1,1 Milliarden Euro als Vorsorge für potenzielle Kostenrisiken geplant. Darüber hinaus werden auf Basis von gutachterlichen Prüfungen zusätzliche Kosten für inflationsbedingte Preissteigerungen während der Gesamtbauzeit veranschlagt. Hierfür hat der Gutachter zwei unterschiedliche, mögliche Inflationsszenarien unterstellt, sodass sich der inflationsbedingte Kostenaufschlag je nach Entwicklung der Inflationsraten bis 2041 zwischen 5,3 (Inflationsrate 2,2 Prozent p. a) und 7,7 Mrd. Euro (3,2 Prozent p. a) bewegt. Zum Vergleich: Die langfristige Inflationsrate des der U5 zugrundeliegenden Warenkorbs lag in den letzten Jahrzehnten bei durchschnittlich 2,2 Prozent p. a. In Summe ergibt das eine langfristige Kostenschätzung für die Gesamt-U5 zwischen 14 und 16,5 Milliarden Euro.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat für den ersten Bauabschnitt der U5 von Bramfeld bis City Nord den ersten Förderantrag über rund 1,3 Milliarden Euro beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bereits eingereicht. Abhängig von künftig möglichen inflationsbedingten Preissteigerungen können in Abstimmung mit dem Bund weitere 600 Millionen Euro eingereicht werden. In Summe wird also eine Förderung von bis zu 1,9 Milliarden Euro erwartet. Das sind etwa 70 Prozent von 2,8 Milliarden Euro.
Auch für die weiteren Bauabschnitte werden zu gegebener Zeit entsprechende GVFG-Anträge beim Bund eingereicht.
Dies ist eine gemeinsame Mitteilung der Pressestellen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der HOCHBAHN U5 Projekt GmbH.